Ortsübliche Bekanntgabe

24.01.2023

Das Landratsamt Mittelsachsen gibt hiermit gemäß § 61 SächsLKrO i.V.m. § 76 SächsGemO bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 des Landkreises Mittelsachsen in der Zeit vom 25. Januar 2023 bis einschließlich 2. Februar 2023

  • unter folgendem Link https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/finanzen.html und
  • im Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, Zimmer 444, während der Dienstzeit von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (Montag, 13. Februar 2023) Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben

  • schriftlich an das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Finanzen und Controlling, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg,
  • per E-Mail an finanzverwaltung@landkreis-mittelsachsen.de
  • oder zur Niederschrift im Landratsamt Mittelsachsen.

Freiberg, 24. Januar 2023

gez. Dirk Neubauer
Landrat