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24.01.2023
Das Landratsamt Mittelsachsen gibt hiermit gemäß § 61 SächsLKrO i.V.m. § 76 SächsGemO bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/2024 des Landkreises Mittelsachsen in der Zeit vom 25. Januar 2023 bis einschließlich 2. Februar 2023
zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (Montag, 13. Februar 2023) Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben
Freiberg, 24. Januar 2023
gez. Dirk Neubauer
Landrat