Ortsübliche Bekanntgabe Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 zur Einsicht

12.12.2024

Das Landratsamt Mittelsachsen gibt hiermit gemäß § 61 SächsLKrO i. V. m. § 76 SächsGemO bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 des Landkreises Mittelsachsen in der Zeit vom 13. Dezember 2024 bis 23. Dezember 2024

zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (Donnerstag, 9. Januar 2025) Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben

  • schriftlich an das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Finanzen und Controlling, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg,
  • per E-Mail an finanzverwaltung@landkreis-mittelsachsen.de
  • oder zur Niederschrift im Landratsamt Mittelsachsen.

Freiberg, 12. Dezember 2024

gez. Dr. Lothar Beier
1. Beigeordneter

Der Erste Beigeordnete unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Landrates (§ 47 Abs. 1 SächsLKrO), da die Position des Landrates derzeit unbesetzt ist.