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12.12.2024
Das Landratsamt Mittelsachsen gibt hiermit gemäß § 61 SächsLKrO i. V. m. § 76 SächsGemO bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 des Landkreises Mittelsachsen in der Zeit vom 13. Dezember 2024 bis 23. Dezember 2024
zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (Donnerstag, 9. Januar 2025) Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben
Freiberg, 12. Dezember 2024
gez. Dr. Lothar Beier
1. Beigeordneter
Der Erste Beigeordnete unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Landrates (§ 47 Abs. 1 SächsLKrO), da die Position des Landrates derzeit unbesetzt ist.