Ortsübliche Bekanntgabe – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2013

12.04.2018

1. Der Kreistag Mittelsachsen stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

in der Vermögensrechnung mit  
- einer Bilanzsumme von 611.795.835,13 EUR
- einem Anlagevermögen von 550.815.654,49 EUR
- einem Umlaufvermögen von 53.218.995,18 EUR
         - darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 30.043.104,78 EUR
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 7.761.185,46 EUR
- einer Kapitalposition von 224.881.564,86 EUR
         - darunter einem Basiskapital von 229.198.157,65 EUR
         - und Rücklagen von 2.525.694,29 EUR
- Sonderposten von 261.247.447,52 EUR
- Rückstellungen von 70.369.088,42 EUR
- Verbindlichkeiten von 55.109.152,31 EUR
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 188.582,02 EUR
in der Ergebnisrechnung mit  
- Summe der ordentlichen Erträge 311.210.133,00 EUR
- Summe der ordentlichen Aufwendungen 309.491.264,69 EUR
- einem ordentlichen Jahresergebnis von 1.718.868,31 EUR
- Summe der außerordentlichen Erträge 5.784.728,12 EUR
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen 12.627.015,20 EUR
- einem Sonderergebnis von -6.842.287,08 EUR
- einem Gesamtergebnis von -5.123.418,77 EUR
in der Finanzrechnung mit  
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.059.231,23 EUR
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -3.806.574,40 EUR
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von -93.213,96 EUR
- Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr von 2.159.442,87 EUR
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von 1.919.252,33 EUR
- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr um 4.078.695,20 EUR


Die Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt durch eine Einstellung des ordentlichen Ergebnisses in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.718.868,31 EUR und Vortrag des Fehlbetrages des Sonderergebnisses in Höhe von 6.842.287,08 EUR auf Folgejahre.

2. Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 3 Dezember 2013 ist mit der Auflage verbunden, die Ausräumung der Feststellungen der örtlichen Prüfung über einen Maßnahmen- und Terminplan mittelfristig sicherzustellen. Der Maßnahmen- und Terminplan ist durch die Landkreisverwaltung bis zum 31. Juli 2018 zu erstellen und dem Kreistag in der Septembersitzung 2018 zur Information vorzulegen. Über seine Umsetzung ist dem Kreistag Mittelsachsen mit der Feststellung der jeweiligen Jahresabschlüsse zu berichten. 

Gemäß § 61 SächsLKrO i. V. m. § 88 c Abs. 3 SächsGemO (n. F.) erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2013. Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegt ab dem Tag der Bekanntmachung im Landratsamt Mittelsachsen, 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 43, Zimmer 444, während der Dienstzeit von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Freiberg, 11. April 2018

Matthias Damm
Landrat

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