Projektaufruf für Schulsozialarbeit

10.02.2026

Interessenbekundungsverfahren für einzelne Projekte der Schulsozialarbeit im Landkreis Mittelsachsen

Bewilligungsbehörde:                  

Landkreis Mittelsachsen
Abteilung Jugend und Familie
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

E-Mail: jugend.familie@landkreis-mittelsachsen.de

Verfahren:

Nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren

Gesetzliche Grundlagen/Art der Leistung:

  • Förderung der freien Jugendhilfe nach § 4 Absatz 2 SGB VIII i. V. m. § 74 SGB VIII
  • Zuwendung gemäß §§ 23 und 44 SäHO (Projektförderung)
  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) vom 14. Mai 2024 (SächsABl. S. 569) 
  • Regionales Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Mittelsachsen (Beschluss Jugendhilfeausschuss Nr. 057/16./2018 vom 27. August 2018; elektronische Ausgabe des Amtsblattes Nr. 78/2018e), geändert durch Beschluss Jugendhilfeausschuss Nr. JHA 012/002./2024 vom 11. November 2024; elektronische Ausgabe des Amtsblattes 136/2024e
  • Regelungen zur Förderung von Schulsozialarbeit im Landkreis Mittelsachsen (Beschluss Jugendhilfeausschuss Nr. JHA 012/002./2024 vom 11. November 2024; elektronische Ausgabe des Amtsblattes 136/2024e)

Gegenstand der Förderung:

Mit den Fördermitteln des Freistaates Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) und den Fördermitteln des Landkreises Mittelsachsen (Regelungen zur Förderung von Schulsozialarbeit) sowie durch die kommunale Komplementärfinanzierung der jeweiligen Schulträger sollen hauptamtlich geführte Projekte der Schulsozialarbeit aufgrund der Projektbeendigung durch den bisherigen Träger ab 1. Oktober 2026 in neuer Trägerschaft fortgeführt werden.

Schulsozialarbeit ist ein präventives und freiwilliges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe an allgemeinbildenden Schulen, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte auf einer vereinbarten verbindlichen Grundlage kontinuierlich in der Schule tätig sind. Fachkräfte der Schulsozialarbeit begleiten und unterstützen die Förderung der individuellen, sozialen, schulischen sowie beruflichen Entwicklung junger Menschen. Um diesen Auftrag umsetzen zu können, ist die Zusammenarbeit mit allen Akteuren (schulpädagogische Fachkräfte, Eltern und Erziehungsberechtigte, Netzwerkpartner des Gemeinwesens und weiterer Bildungsorte) unabdingbar.

Zielgruppen:

Primäre Zielgruppe sind junge Menschen am Schulstandort. Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch Personen des familiären und sozialen Umfeldes können Adressaten von Schulsozialarbeit sein.

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe i. S. der §§ 3, 74 und 75 SGB VIII.

Förderumfang:

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben für Fachkräfte der Schulsozialarbeit an folgenden Projektstandorten im Rahmen der angegebenen Förderumfänge.

Kennziffer 1 - Johann-Gottlieb-Fichte-Oberschule, Schulstraße 6 in 09648 Mittweida, max. 1,5 VZÄ

Kennziffer 2 - Erich-Vieweg-Oberschule, Altenhainer Straße 34, 09669 Frankenberg, max. 1,0 VZÄ

Kennziffer 3 - Oberschule Lichtenau, Bahnhofstraße 11, 09244 Lichtenau, max. 1,0 VZÄ

Kennziffer 4 - Oberschule Oederan, Frankenberger Straße 19, 09569 Oederan, max. 1,0 VZÄ

Kennziffer 5 - Friedrich-Eduard-Bilz-Oberschule, Zinnberger Straße 5a, 09322 Penig, max. 1,0 VZÄ

Kennziffer 6 - Friedrich-Gottlob-Keller-Oberschule, Lutherplatz 6, 09661 Hainichen, max. 1,0 VZÄ

Kennziffer 7 - Pestalozzi-Schule Rochlitz, Ob. Lindenbergstraße 1, 09306 Rochlitz, max. 1,0 VZÄ

Möglichkeiten einer eventuellen Weiterbeschäftigung der aktuellen Stelleninhaber sind außerhalb dieses Interessenbekundungsverfahrens mit den betreffenden Fachkräften selbst bzw. mit dem bisherigen Träger der freien Jugendhilfe zu besprechen.

Projektbeginn:

Projektbeginn ist der 1. Oktober 2026. Die Förderung ab 1. Januar 2027 steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen sowie die Mittel zur kommunalen komplementären Finanzierung durch den Landkreis Mittelsachsen und des Schulträgers zur Verfügung stehen.

Verfahren der Interessenbekundung sowie weitere Vorgehensweise:

Die Auswahl des Projektträgers je Schulstandort erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren und besteht aus einem Interessenbekundungs- und einem sich daran anschließenden Auswahl- und Antragsverfahren.

In der ersten Stufe sind Interessenbekundungen anzufertigen und einzureichen. Die Bewertung und Auswahl einer geeigneten Interessenbekundung erfolgt anhand definierter Bewertungskriterien. Auf Basis der Bewertungen wird eine Rankingliste fördermöglicher Interessenbekundungen erstellt.

Der ausgewählte Träger wird sodann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in schriftlicher Form für den Förderzeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 sowie einen weiteren Antrag für den Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 zu stellen.  Für die darauffolgenden Haushaltsjahre ist jeweils eine separate Antragsstellung bis zum 30. April des Vorjahres erforderlich.

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Mittelsachsen entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art und Höhe der Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel voraussichtlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31. August 2026. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Anschließend erfolgt die Bewilligung des Antrages durch die Abteilung Jugend und Familie mittels Zuwendungsbescheid. Kosten, die durch das Verfahren der Interessenbekundung entstehen, können nicht gefördert oder erstattet werden.

Die Einreichungsfrist der Interessenbekundung endet am 27. März 2026; 23:59 Uhr. Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht werden.

Einreichungsstelle:

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Jugend und Familie
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Die Interessenbekundungen können auch digital in Form einer ZIP-Datei über die Landkreis-Cloud eingereicht werden. Bitte benennen Sie die Zip-Datei mit dem Namen Ihres Trägers und geben Sie die jeweilige Kennziffer des Projektes/Schulstandortes an, damit Ihre Dokumente den einzelnen Interessenbekundungsverfahren korrekt zugeordnet werden können.

https://cloud.landkreis-mittelsachsen.de/index.php/s/LdAPbks4wpsrqwX

Das Passwort erfragen Sie bitte bei den angegebenen Ansprechpartnern telefonisch oder per E-Mail.

Einzureichende Unterlagen:

  • begründete schriftliche Interessenbekundung mit Angabe der Kennziffer des Projektes
  • Nachweis des Trägers zur Rechtsform; ggf. Satzung
  • Eignungsvoraussetzungen des Trägers entsprechend § 74 SGB VIII
  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
  • Projektkonzeption
  • Kosten- und Finanzierungsplan einschließlich der Angaben zum Tarifsystem und zur Eigenbeteiligung gemäß § 74 SGB VIII
  • Absicherung zum Angebotsbeginn unter Berücksichtigung des Fachkräftegebotes

Wesentliche Bewertungskriterien der Interessenbekundung:

Grundlage für das Interessenbekundungsverfahren ist eine Bewertung der aussagekräftigen Projektkonzeption sowie weiterer nachfolgender Kriterien.

1. Qualität der Projektkonzeption (45 %)

  • Wirkungsbereich und Bedarfe
  • Zielbeschreibung, Zielgruppen
  • Leistungsumfang
  • Beteiligungsformen junger Menschen
  • Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
  • Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Evaluation

2. Qualität der Projektumsetzung (20 %)

  • Zuständigkeiten, Aufgaben und Ressourcen für das Projekt
  • fachlich-inhaltliche Arbeitsansätze/Handlungsprinzipien
  • Methoden
  • Vernetzung und Kooperation
  • Personaleinsatz
  • Personalentwicklung

3. Aspekte der Eignung und Finanzierung (25 %)

  • Trägerbeschreibung / Trägerprofil:
  • Personal- und Qualitätsmanagement des Trägers
  • Erfahrungen mit der Zielgruppe und dem Themenfeld
  • Referenzen
  • Erfahrungen in der Projektumsetzung Schulsozialarbeit
  • Nutzung weiterer Ressourcen für das Projekt
  • Effizienz des Vorhabens: Plausibilität und Wirtschaftlichkeit des Kosten- und Finanzierungsplanes in Verbindung zu den geplanten Aktivitäten/Maßnahmen

4. Verstetigungspotentiale (10 %)

  • Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit
  • Darstellung der erwarteten Wirkungen des Projekts, insbesondere
  • in Bezug auf die Zielgruppen sowie
  • auf die Akteure im Netzwerk
  • auf das Gemeinwesen und den Sozialraum/die Sozialregion

Die Bewertungskommission im Interessenbekundungsverfahren setzt sich aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Abteilung Jugend und Familie sowie aus Mitgliedern des Unterausschusses Jugendhilfeplanung und des jeweiligen Schulträgers zusammen. Nach erfolgter Bewertung wird der Vorschlag zur Trägerauswahl formuliert. Danach schließt sich das Antragsverfahren sowie die Beratungsfolge für die finale Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen an.

Weitere Informationen und Ansprechpartner:

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/fileadmin/Redakteure/Behoerden/2_Geschaeftskreis/Jugend_Familie/Jugendhilfeplanung/Regionales_Gesamtkonzept_Schulsozialarbeit.pdf

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/fileadmin/Redakteure/Behoerden/2_Geschaeftskreis/Jugend_Familie/Jugendhilfeplanung/Regelungen_zur_Foerderung_Schulsozialarbeit_ab_2025.pdf

Frau Voigtländer, Referatsleiterin, 03731 799-6258, annett.voigtlaender@landkreis-mittelsachsen.de

Frau Rudolph, Fachberaterin, 03731 799-6267, norina.rudolph@landkreis-mittelsachsen.de

Frau Weber, Sachbearbeiterin, 03731 799-6288, kerstin.weber@landkreis-mittelsachsen.de