Ramadan Mubarak (Habt einen gesegneten Ramadan)

23.03.2023

Zum Fastenmonat Ramadan wünscht die Ausländerbeauftragte des Landkreises Mittelsachsen Annett Schrenk allen Angehörigen des muslimischen Glaubens im Landkreis Mittelsachsen einen gesegneten und friedvollen Ramadan. 

Der Fastenmonat Ramadan begann in diesem Jahr am 22. März und endet am Abend des 21. April. Diese 30 Tage besitzen eine wichtige Bedeutung für muslimische Menschen. Der Ramadan gehört zu den fünf Säulen des Islams. Während des Fastenmonats dürfen gläubige Muslime von Sonnenaufgang bis -untergang keine Nahrung zu sich nehmen, nicht rauchen. Auch sexuelle Enthaltsamkeit ist in diesen Stunden geboten. Vom Gebot des Fastens ausgenommen sind Kinder bis zur Pubertät, kranke Menschen und Schwangere.

Der Fastenmonat gilt in der muslimischen Welt als eine Zeit der inneren Einkehr und der Besinnung. Ähnlich wie im Christentum sollen sich Menschen in diesen Tagen ihres Glaubens bewusst werden. Der Ramadan ist aber auch die Zeit der Familie und der Begegnung. So wird in diesen Tagen vor allem das tägliche abendliche Fastenbrechen genutzt, um Familienmitglieder zu treffen und liebe Freunde einzuladen. Der Ramadan endet mit dem Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr). Es wird auch Zuckerfest genannt und gehört zu den wichtigsten Feiertagen im Islam. Je nach Region dauert es bis zu drei Tage und wird mit Festmahlen gefeiert.