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17.09.2025
Auf der Grundlage
erlässt der Landkreis Mittelsachsen gemäß Beschluss des Kreistages vom 10. September 2025 folgende Satzung:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes im Landkreis Mittelsachsen vom 20.06.2018 (veröffentlicht im Mittelsachsenkurier Nr. 08 vom 22.08.2018), zuletzt geändert durch die 2. Änderung der Satzung des Landkreises Mittelsachsen über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes im Landkreis Mittelsachsen vom 16.12.2021 (veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen, Ausgabe 232/2012e vom 29.12.2021 und im Mittelsachsenkurier, Ausgabe Nr. 01 vom 29.01.2022), wird wie folgt geändert:
§ 1
Änderungsbestimmungen
(1) § 2 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Für den Einsatz nachfolgender Fahrzeuge des Rettungsdienstes bei Notfallrettung und Krankentransportfahrten werden die Gebühren für die Inanspruchnahme einschließlich der An- und Abfahrt vom Fahrzeugstandort jedes Rettungsmittels wie folgt festgesetzt:
a) Krankentransportwagen (KTW) 247,30 EUR
b) Rettungswagen (RTW) 909,70 EUR
c) Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 480,50 EUR"
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Freiberg, 11. September 2025
gez. Sven Krüger
Landrat des Landkreises Mittelsachsen
Weitere Hinweise:
Nach § 3 Absatz 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn