Schnelle Hilfe für helfende Hände

30.06.2020

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet. Bewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen, die zum Beispiel in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln.

Die Corona-Pandemie trifft auch hilfsbedürftige Menschen, Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, Menschen, die sich in sozial schwierigen Lebensverhältnissen befinden, in Armut leben oder obdachlos sind. In ländlichen Räumen ist es für diese Gruppen schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Die ehrenamtlich getragene Nahversorgung steht hier vor neuen Herausforderungen. Denn: Schutzausrüstungen und Vorkehrungen zur Einhaltung der Abstandsregeln brauchen extra Ressourcen. Klar ist: Hilfsangebote, insbesondere zur Lebensmittelversorgung, sind existenziell. Das BMEL setzt hier an und will Initiativen finanziell unterstützen, die Bürger versorgen.

So soll die neue Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern" gezielt ehrenamtlich „helfende Hände" auf dem Land ansprechen und unterstützen. Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zusätzliche, aufgrund der Corona-Pandemie anfallende Mehrbelastungen finanziell aufgefangen werden, für die den ehrenamtlichen Initiativen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen.

Gefördert werden Neuanschaffungen wie zum Beispiel im:

  • Bereich Gesundheitsschutz: unter anderem Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker.
  • Bereich Transport: unter anderem Fahrräder, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern.
  • Bereich digitale Ausstattung: unter anderem Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software.

Wer kann eine Förderung erhalten?

  • eingetragene Vereine (e. V.)
  • gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • als gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts
  • genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten

Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro.

Die Interessenbekundungen werden an die jeweiligen Landkreise weitergeleitet, in denen die Maßnahmen überwiegend wirken. Die Landkreise nehmen eine Qualitätssicherung der vorgelegten Initiativen vor: Sie sichten im Hinblick auf die grundlegenden Eignungskriterien. 

Interessenbekundungen sind bis 12. Juli 2020 über ein Online-Formular möglich. 

Foto: Nikolaus Urban

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