27.11.2018
Aus diesem Grund sind einzelfallbezogene Auskünfte im Bereich Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld während dieser Zeit nicht möglich.
Es können nur allgemeine Auskünfte erteilt werden. Anträge und andere Dokumente werden vom Bereich Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld jedoch entgegengenommen. Es gelten die üblichen Sprechzeiten des Landratsamtes.