Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
14.12.2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 auf der Grundlage
folgende Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Mittelsachsen – Abfallgebührensatzung (Ags) vom 26.09.2013, zuletzt geändert durch die Fünfte Satzung zur Änderung dieser Satzung vom 16.12.2021, beschlossen:
1. Der § 4 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
(1) Die behälterbezogene Festgebühr für Restabfallbehälter gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung beträgt als Monatsanteil der Jahresgebühr für:
(a) MGB 80 l 3,30 Euro/Monat
(b) MGB 120 l 4,95 Euro/Monat
(c) MGB 240 l 9,90 Euro/Monat
(d) MGB 1.100 l 45,35 Euro/Monat.
(2) Die Behälterentleerungsgebühr gemäß § 2 Abs. 2 dieser Satzung beträgt pro Entleerung eines Restabfallbehälters für:
(a) MGB 80 l 4,88 Euro/Entleerung
(b) MGB 120 l 7,32 Euro/Entleerung
(c) MGB 240 l 14,64 Euro/Entleerung
(d) MGB 1.100 l 67,10 Euro/Entleerung.
(3) Die Umstellungsgebühr für die Umstellung von Abfallbehältern nach § 2 Abs. 3 dieser Satzung beträgt 7,50 Euro pro Behälter.
(4) Die Gebühr für einen zur Entsorgung zugelassenen 80-l-Restabfallsack gemäß § 2 Abs. 4 dieser Satzung beträgt pro Restabfallsack 5,20 Euro.
(5) Die Gebühr für die Entsorgung von Mehrmengen an Sperrmüll gemäß § 2 Abs. 5 dieser Satzung beträgt 47,45 Euro/m³.
(6) Die Gebühr für die Entsorgung von Garten- und Grünabfällen bei der Abgabe an den Wertstoffhöfen gemäß § 2 Abs. 6 dieser Satzung beträgt 16,50 Euro/m³.
(7) Die gesonderte Entsorgungsgebühr gemäß § 2 Abs. 7 dieser Satzung wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung bemessen. Unberührt davon bleibt die Befugnis des Landkreises, im Rahmen des rechtlich Zulässigen zusätzlich Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und Bußgelder zu erheben.
(8) Bei branchenüblichen Sonderformen der Entsorgung gemäß § 10 Abs. 3 der Aws bei Behälterstellung durch den Landkreis werden folgende Gebühren erhoben:
Bei von Satz 1 abweichenden branchenüblichen Sonderformen wird nach den tatsächlich anfallenden Entsorgungskosten abgerechnet.
(9) Der auszukehrende Erlös für, an Schulen und Kindergärten per Vereinbarung mit der EKM, separat eingesammelten Altpapier gemäß § 14 Abs. 3 der Aws beträgt pro Entleerung eines Papierbehälters:
MGB 1.100 l 10,00 Euro/Entleerung.
Der auszukehrende Erlös wird nach Maßgabe des „Index der Großhandelsverkaufspreise – Altpapier und Altmetalle – Lange Reihen“, darin Index für „Zeitungen und Illustrierte sowie Deinkingware“ angepasst, was dem Statistischen Bundesamt (Wiesbaden) zugrunde liegt.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Freiberg, den 07.12.2023
gez. Dirk Neubauer Siegel
Landrat des Landkreises Mittelsachsen
Hinweis:
Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 3 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach dem Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Funktionale
Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.
Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.
Auf unseren Seiten nutzen wir Schriftarten von Fonts.com. Hierfür wird ein Zähler-Cookie gesetzt.
Informationen zum Datenschutz von Monotype finden sie hier: Monotype Datenschutzinformation
Analytische Cookies
Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufrufen. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation
Streaming-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Karten-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.