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03.06.2020
Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen war während deren Schließung ab Mitte März nicht möglich. Auch nach der Wiederaufnahme des Betriebs wird pandemiebedingt der Besuch von Kitas und Schulen, vor allem der weiterführenden Schulen, nicht für alle immer möglich sein. Damit die Kinder dennoch eine warme Mahlzeit bekommen können, haben die für Bildung und Teilhabe zuständigen Behörden (das Jobcenter, der Sozialhilfeträger und die Ausländerbehörde) entschieden, die Kosten für eine Essenslieferung zu den Kindern und Jugendlichen nach Hause durch den Essensanbieter der Kita oder Schule zu übernehmen, soweit eine solche stattfindet. Dies schließt, anders als noch im Entwurf des neuen Gesetzes vorgesehen, auch die Mehrkosten für die Anlieferung des Mittagessens ein.
Die Regelung gilt für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Sie ist zunächst bis 31. Juli 2020 befristet, mit Verlängerungsmöglichkeit für den Bund bis längstens 31. Dezember 2020.
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