Sportförderung: Anträge einreichen

20.12.2024

Bis 31. Januar 2025 können Vereine Anträge auf Förderung für Vereinspauschalen, Betriebskosten, Großsportgeräte und Sportstättenbaumaßnahmen stellen.

Auf Grundlage der im Mai 2024 aktualisierten Richtlinie zur Förderung des Sports, können für die Fördermöglichkeiten Vereinspauschale, Betriebskosten, Großsportgeräte und Sportstättenbaumaßnahmen Anträge gestellt werden. Das Ende der Antragsfrist ist der 31. Januar 2025. Die entsprechenden Anträge, die digital einzureichen sind, stehen im Bereich Sportförderung im Internetauftritt des Landkreises zur Verfügung oder unter dem Button „Online-Anträge“.

Auch die Abgabe der Verwendungsnachweise für die Förderungen von Betriebskosten und Vereinspauschalen ist digital möglich. Hier ist noch bis zum 31. März 2025 Zeit, um den Nachweis zu erbringen.

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