Tiere anmelden

04.01.2021

Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Darauf weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hin.

Dies sei Voraussetzung beispielsweise für eine Entschädigung im Seuchenfall.

Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter sollten Ende Dezember 2020 einen Meldebogen per Post erhalten haben.

Mehr Informationen gibt es unter www.tsk-sachsen.de.