Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest

01.04.2025

Das Landratsamt Mittelsachsen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt auf der Grundlage des Artikel 55 i. V. m. Anhang XI VO (EU) 2020/687 folgende

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

1. Die nach Feststellung der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel in einem Ortsteil Stadt Grimma im Landkreis Leipzig erlassene Allgemeinverfügung vom 03.03.2025 zur Festlegung einer Überwachungszone in Teilen des Landkreises Mittelsachsen wird hiermit aufgehoben.

2. Diese Allgemeinverfügung wird am 01.04.2025 auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht sowie im elektronischen Amtsblatt bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

3. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.

Mittweida, den 01.04.2025
gez. Dr. Richter
Amtstierarzt

Diese Allgemeinverfügung kann unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (VO (EU) 2020/687)