Das Landratsamt Mittelsachsen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt auf der Grundlage des Artikel 55 i. V. m. Anhang XI VO (EU) 2020/687 folgende
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
- Die nach Feststellung der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel in der Gemeinde Geithain im Landkreis Leipzig erlassenen Allgemeinverfügungen vom 29.01.2026 und 24.02.2026 zur Festlegung einer Überwachungszone in Teilen des Landkreises Mittelsachsen wird hiermit aufgehoben.
- Diese Allgemeinverfügung wird am 07.03.2026 auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht sowie im elektronischen Amtsblatt bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
Mittweida, den 07.03.2026
gez. Dr. Richter
Amtstierarzt
Diese Allgemeinverfügung kann unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (VO (EU) 2020/687)