Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest

07.04.2026

Das Landratsamt Mittelsachsen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt auf der Grundlage des Artikel 55 i. V. m. Anhang XI VO (EU) 2020/687 folgende

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

  1. Die Allgemeinverfügung vom 03.03.2026 (2.33.1.2-12211402-Ku/01/2026) zur Festlegung einer Überwachungszone wird hiermit aufgehoben.
  2. Diese Allgemeinverfügung wird am 07.04.2026 auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht sowie im elektronischen Amtsblatt bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
  3. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.

Mittweida, den 07.04.2026

gez. Dr. Richter
Amtstierarzt