Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

25.02.2026

Das Landratsamt Mittelsachsen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt auf der Grundlage des Artikel 55 i. V. m. Anhang XI VO (EU) 2020/687 folgende

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

  1. Die mit Verfügung vom 29.01.2026 angeordneten Maßnahmen für die Schutzzone werden aufgehoben. (Gebietsbeschreibung: 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb mit den GPS-Koordinaten 12.684448 / 51.025926)
  2. Ab sofort gelten für das in Ziffer 1 genannte Gebiet (ehemalige Schutzzone) die Anordnungen für die Überwachungszone gemäß Ziffer 5 der Allgemeinverfügung vom 29.01.2026 fort.
  3. Die Allgemeinverfügung vom 29.01.2026 bleibt im Übrigen unberührt.
  4. Diese Allgemeinverfügung wird am 25.02.2026 auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht sowie im elektronischen Amtsblatt bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
  5. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.

Mittweida, den 24.02.2026

gez. Dr. Richter
Amtstierarzt