Das Landratsamt Mittelsachsen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt auf der Grundlage des Artikel 55 i. V. m. Anhang XI VO (EU) 2020/687 folgende
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
- Die mit Verfügung vom 29.01.2026 angeordneten Maßnahmen für die Schutzzone werden aufgehoben. (Gebietsbeschreibung: 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb mit den GPS-Koordinaten 12.684448 / 51.025926)
- Ab sofort gelten für das in Ziffer 1 genannte Gebiet (ehemalige Schutzzone) die Anordnungen für die Überwachungszone gemäß Ziffer 5 der Allgemeinverfügung vom 29.01.2026 fort.
- Die Allgemeinverfügung vom 29.01.2026 bleibt im Übrigen unberührt.
- Diese Allgemeinverfügung wird am 25.02.2026 auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht sowie im elektronischen Amtsblatt bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
Mittweida, den 24.02.2026
gez. Dr. Richter
Amtstierarzt