Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

27.03.2026

Das Landratsamt Mittelsachsen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt auf der Grundlage des Artikel 55 i. V. m. Anhang XI VO (EU) 2020/687

folgende

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

  1. Die Allgemeinverfügung vom 03.03.2026 (2.33.1.2-12211402-Ku/04/2026) wird aufgehoben.
  2. Ab sofort gelten für die ehemalige Schutzzone, Gebiet 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb mit den GPS-Koordinaten 13.054134 / 51.210412 die Anordnungen gemäß Ziffer 3 der Allgemeinverfügung vom 03.03.2026 zur Festlegung einer Überwachungszone (AZ.: 2.33.1.2-12211402-Ku/01/2026) fort.
  3. Die Allgemeinverfügung vom 03.03.2026 zur Festlegung einer Überwachungszone (AZ.: 2.33.1.2-12211402-Ku/01/2026) bleibt im Übrigen unberührt.
  4. Diese Allgemeinverfügung wird am 27.03.2026 auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht sowie im elektronischen Amtsblatt bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
  5. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.

Mittweida, den 27.03.2026

gez. Dr. Richter
Amtstierarzt

Diese Allgemeinverfügung kann unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (VO (EU) 2020/687)