Das Landratsamt Mittelsachsen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt auf der Grundlage des Artikel 55 i. V. m. Anhang XI VO (EU) 2020/687
folgende
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
- Die Allgemeinverfügung vom 03.03.2026 (2.33.1.2-12211402-Ku/04/2026) wird aufgehoben.
- Ab sofort gelten für die ehemalige Schutzzone, Gebiet 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb mit den GPS-Koordinaten 13.054134 / 51.210412 die Anordnungen gemäß Ziffer 3 der Allgemeinverfügung vom 03.03.2026 zur Festlegung einer Überwachungszone (AZ.: 2.33.1.2-12211402-Ku/01/2026) fort.
- Die Allgemeinverfügung vom 03.03.2026 zur Festlegung einer Überwachungszone (AZ.: 2.33.1.2-12211402-Ku/01/2026) bleibt im Übrigen unberührt.
- Diese Allgemeinverfügung wird am 27.03.2026 auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht sowie im elektronischen Amtsblatt bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
Mittweida, den 27.03.2026
gez. Dr. Richter
Amtstierarzt
Diese Allgemeinverfügung kann unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (VO (EU) 2020/687)