Auf Grund des Ausbruchs der hochpathogenen Geflügelpest in einem Ortsteil Stadt Grimma im Landkreis Leipzig am 3. März 2025 wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer festgelegt. Die Überwachungszone reicht in den Landkreis Mittelsachsen.
Die Überwachungszone umfasst folgende Teile des Landkreises Mittelsachsen:
- von der Stadt Leisnig die Ortsteile Altleisnig, Beiersdorf, Bockelwitz, Börtewitz, Clennen, Dobernitz, Doberquitz, Doberschwitz, Fischendorf, Görnitz, Gorschmitz, Großpelsen, Hetzdorf, Kalthausen, Kleinpelsen, Korpitzsch, Kroptewitz, Leuterwitz, Marschwitz, Naundorf, Naunhof, Nicollschwitz, Polditz, Polkenberg, Röda, Sitten, Tragnitz, Wiesenthal, Zeschwitz, Zollschwitz, Zschockau sowie Teile des Ortsteiles Altenhof (Hausnummer 28 bis 35A) und der nördliche Teil der Stadt Leisnig (siehe Karte)
- von der Gemeinde Großweitzschen die Ortsteile Strocken und Wollsdorf.
Für die Überwachungszone gelten unter anderem die folgende Auflagen:
- Tierhaltende Betriebe haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung anzuzeigen.
- Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden: Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, tierische Nebenprodukte von Geflügel (zum Beispiel Hühnermist). Ausnahmen können durch das LÜVA genehmigt werden.
- Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
- Tierhalter haben die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen sind (gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten). Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinäramt unverzüglich telefonisch mitzuteilen (Tel. 03731 799-6999).
- Tierhalter von Vögeln haben zum Schutz vor biologischen Gefahren unter anderem folgende Maßnahmen sicherzustellen:
- Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern.
- Die Ställe und sonstigen Standorte dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Diese ist nach dem Verlassen abzulegen und bei Mehrwegschutzkleidung regelmäßig bei mindestens 60 °C zu waschen, Einwegschutzkleidung ist nach Gebrauch unschädlich in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne zu entsorgen.
- Der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels sind nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, zu reinigen und zu desinfizieren.
- Vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Stallungen sind die Hände (mit Seife) zu reinigen und anschließend zu desinfizieren (Handdesinfektionsmittel),
- Es ist eine strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung einzuhalten.
- Schuhe sind bei Betreten und Verlassen der Stallung zu reinigen und zu desinfizieren oder im Stall in separates Schuhwerk zu tragen was im Stall verbleibt.
- Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Mittelsachsen appelliert an alle Halterinnen und Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Landkreis Mittelsachsen die Tiere möglichst aufzustallen. Derzeit kommt es vermehrt zu Seuchenfeststellungen in Deutschland und auch in Sachsen sowohl bei Wild- als auch bei Hausvögeln.