Update: Wahlen in Mittelsachsen
09.06.2022
53 von 53 Wahlbezirken 21:52 Uhr (vorläuftiges Ergebnis):
- CDU: Sven Liebhauser 29,95 Prozent
- AfD: Dr. Rolf Weigand 28,7 Prozent
- Einzelbewerber Dirk Neubauer 41,35 Prozent
Die Wahlbeteiligung liegt bei rund 48 Prozent.Der zweite Wahlgang findet am 3. Juli statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind die Bürger des Landkreises. Das ist jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Mittelsachsen seine Hauptwohnung hat.
Wo kann man wählen gehen?
Jeder Wahlberechtigte muss bis zum 22. Mai seine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Darauf ist der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die rund 390 Wahllokale im Landkreis Mittelsachsen haben am 12. Juni von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wem es am 12. Juni nicht möglich ist, zur Wahl zu gehen, der hat die Möglichkeit der Briefwahl. Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte können die Unterlagen bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde beantragt werden. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Kommune abholt, kann alternativ vor Ort wählen.
Muss die Wahlbenachrichtigungskarte am 12. Juni unbedingt vorgelegt werden?
Nein, es reicht bei der Stimmabgabe der Personalausweis oder der Reisepass.
Wie viele Stimmzettel erhält der Bürger im Wahllokal?
Für die Wahl des Landrates gibt es einen Stimmzettel. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Werden mehr Stimmen abgegeben, wird der Stimmzettel ungültig. Werden in der jeweiligen Kommune noch Ober- beziehungsweise Bürgermeisterwahlen durchgeführt, so gibt es einen weiteren Stimmzettel.
Wann gibt es die ersten Ergebnisse?
Die Ergebnisse werden im Internet auf der Seite des Statistischen Landesamtes veröffentlicht und das Gesamtergebnis des Landkreises auf der Internetseite des Landkreises.
Hinweis: Zunächst werden die Ergebnisse der Ober- beziehungsweise Bürgermeisterwahl und im Anschluss das Ergebnis der Landratswahl durch die Wahlvorstände ermittelt.
Zu einem zweiten Wahlgang am 3. Juli kann es dann kommen, wenn kein Bewerber mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Im zweiten Wahlgang ist der Bewerber gewählt, der die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinen kann.