Verbot von Geflügelausstellungen

19.12.2022

Um die Einschleppung beziehungsweise Ausbreitung des Geflügelpestvirus zu verhindern, sind ab morgen Geflügelausstellungen in Mittelsachsen verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht. Das Verbot gilt vorerst auf unbestimmte Zeit.

In Europa nahm die Zahl der Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln in den vergangenen Monaten stetig zu. Davon betroffen ist auch Deutschland. Laut Friedrich-Löffler-Institut ist derzeit von einem hohen Eintragsrisiko über den Kontakt zu Wildvögeln als auch durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen. Vor allem Ausbrüche durch die Verschleppung des Virus bei Geflügelausstellungen spielen derzeit eine erhebliche Rolle. In Zusammenhang mit mindestens drei Geflügelausstellungen und Verkauf von Rassegeflügel wurden mehr als 50 Sekundärausbrüche bei überwiegend nicht gewerblich gehaltenem Geflügel (Rassegeflügel und seltene Arten) verzeichnet.

Im Landkreis Mittelsachsen sind seit Ende April 2021 keine Ausbruchsfälle von HPAI mehr bekannt geworden. Es gab jedoch in den letzten Wochen Kontaktbestände, bei denen Geflügel über einen Händler gekauft wurde, welcher auch Geflügel aus einem Ausbruchsbestand gehandelt hatte. Erfreulicherweise konnten die eingeleiteten Kontrollen und Überwachungen ohne Hinweise auf eine Übertragung des Virus in hiesige Bestände beendet werden.

Meldungen zu verstorbenen Wildvögeln gehen die Beschäftigten des LÜVA nach. Eingesendet werden sollen vorrangig tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel. Die Jäger werden gebeten, bei gesund geschossenen Wasservögeln Tupferproben zur AI-Untersuchung durch das LÜVA durchführen zu lassen.  

Das LÜVA Mittelsachsen appelliert erneut an alle Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu kontrollieren und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten:

  • Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
  • Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben
  • Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.

Der beste Schutz ist die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall beziehungsweise einer für Wildvögel unzugänglichen Voliere.