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23.08.2021
Aufgrund von § 20 Absatz 2 Nummer 4, § 26 und § 22 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetzes sowie § 13 und § 20 des Sächsischen Naturschutzgesetzes vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch das Gesetz vom 9. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 243) geändert worden ist, in Verbindung mit § 47 Absatz 1, § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 und § 46 Absatz 1 Nummer 3 des Sächsischen Naturschutzgesetzes wird durch das Landratsamt Mittelsachsen verordnet:
§ 1
Erklärung zum Ausgliederungsgebiet
Das mit Beschluss 130-11/ 96 des Kreistages des Landkreises Döbeln vom 25. März 1996 festgesetzte Landschaftsschutzgebiet „Freiberger Mulde - Zschopau“ wird wie folgt geändert:
Die im § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der
Gemeinde: Großweitzschen
Gemarkung: Westewitz
Landkreis: Mittelsachsen
wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Freiberger Mulde - Zschopau“ ausgegliedert.
§ 2
Ausgliederungsgegenstand
(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von circa 1,85 Hektar. Es umfasst auf dem Gebiet der Gemeinde Großweitzschen, Gemarkung Westwitz, im Landkreis Mittelsachsen das Flurstück 171/3 teilweise.
(2) Die Ausgliederungsfläche befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand der Ortslage Westewitz und wird durch diese und die Bahnstrecke Leipzig - Döbeln eingerahmt. Im Norden grenzt das Gebiet an die vorhandene Nachbarbebauung „Am Steinbruch" und im Osten an Grünflächen und ein Waldgebiet.
(3) Die aus dem Landschaftsschutzgebiet „Freiberger Mulde - Zschopau“ ausgegliederte Fläche ist in einer Übersichtskarte des Landratsamtes Mittelsachsen vom 30. April 2021 im Maßstab
1:12 000 (Anlage 1) und in einer Liegenschaftskarte des Landratsamtes Mittelsachsen vom 30. April 2021 im Maßstab 1:2 000 (Anlage 2) rot schraffiert und grün umgrenzt dargestellt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung auf der Liegenschaftskarte. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.
(4) Die Verordnung mit Karten wird beim Landratsamt Mittelsachsen, Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Freiberg, den 30. April 2021
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Matthias Damm (Siegel)
Landrat
Hinweis:
Das Landratsamt Mittelsachsen weist darauf hin, dass die Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Ausgliederung von Flurstücken der Gemeinde Großweitzschen, Gemarkung Westewitz, aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Freiberger Mulde - Zschopau“ im Landkreis Mittelsachsen vom 30. April 2021 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 26/2021 S. 648 verkündet worden ist.
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