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01.12.2021
Aufgrund von § 20 Absatz 2 Nummer 4, § 26 und § 22 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie § 13 und § 20 des Sächsischen Naturschutzgesetzes vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch das Gesetz vom 9. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 243) geändert worden ist, in Verbindung mit § 47 Absatz 1, § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 und § 46 Absatz 1 Nummer 3 des Sächsischen Naturschutzgesetzes wird durch das Landratsamt Mittelsachsen verordnet:
Das mit Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- und Chemnitztal“ vom 27. Juli 2017 festgesetzte Landschaftsschutzgebiet wird wie folgt geändert:
Die im § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der
wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“ ausgegliedert.
(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von circa 0,49 Hektar. Es umfasst auf dem Gebiet der Stadt Burgstädt, Gemarkung Heiersdorf, im Landkreis Mittelsachsen die Flurstücke 50/4 und 50/5 vollständig sowie teilweise die Flurstücke 167/8 und 45/2.
(2) Die Ausgliederungsfläche befindet sich im Norden der Stadt Burgstädt. Sie grenzt südlich an die Heiersdorfer Straße und liegt zwischen den Hausnummern 29 und 43 sowie nordöstlich des Bauernhofes mit der Hausnummer Heiersdorfer Straße 41.
(3) Die aus dem Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“ ausgegliederte Fläche ist in einer Übersichtskarte des Landratsamtes Mittelsachsen vom 29. Oktober 2021 im Maßstab 1:6 000 (Anlage 1) und in einer Liegenschaftskarte des Landratsamtes Mittelsachsen vom 29. Oktober 2021 im Maßstab 1:900 (Anlage 2) rot schraffiert und grün umgrenzt dargestellt.
Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung auf der Liegenschaftskarte. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.
(4) Die Verordnung mit Karten wird beim Landratsamt Mittelsachsen, Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Freiberg, den 29. Oktober 2021
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Matthias Damm
Landrat (Siegel)
Hinweis:
Das Landratsamt Mittelsachsen weist darauf hin, dass die Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Ausgliederung von Flurstücken der Stadt Burgstädt, Gemarkung Heiersdorf, aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mulden- und Chemnitztal“ im Landkreis Mittelsachsen vom 29. Oktober 2021 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 41/2021 S. 1286 verkündet worden ist.