Versammlungen in Döbeln am 20. September: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

15.09.2025

Aktuell liegen vier Versammlungsanmeldungen für Sonnabend vor. Wie bereits zum Christopher Street Day (CSD) in Freiberg gibt es nun auch für Döbeln eine Allgemeinverfügung mit verschiedenen Regelungen zu Gegenständen und Verhaltensweisen.

Sie gilt am Samstag von 08:00 bis 23:00 Uhr in einem begrenzten Bereich der Stadt Döbeln. Die Versammlungsbehörde rechnet damit, dass für diesen Tag weitere Versammlungen angezeigt werden beziehungsweise, dass es vor Ort zu Spontanversammlungen kommen wird. Es ist möglich, dass nicht alle Spontanversammlungen in angemessener Frist vor Ort beschieden werden können. „Es besteht daher der Bedarf, wichtige Regelungen zum Schutz der Einwohner und der mit der Versammlungslage befassten Personen im Voraus darzustellen“, heißt es in der Begründung zur Allgemeinverfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Regeln nur Teilnehmende der Versammlung betreffen. An diesem Tag nicht zugelassen sind beispielsweise einheitliche schwarze Kleidung, Verkleidungen (sofern nicht zwei Gesichtsmerkmale erkennbar sind), Sturmhauben, schwarze Springerstiefel, Pyrotechnik, Glasflaschen und geschlossenes Marschieren insbesondere im Gleichschritt. Die Verfügung ist im elektronischen Amtsblatt eingestellt.