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02.09.2025
Eine Versammlung betrifft den Christopher Street Day (CSD) und zwei weitere Versammlungen sind entsprechende Gegendemonstrationen. Die Versammlungsbehörde geht von einer mittleren dreistelligen Zahl an Teilnehmenden aus. Es wird von einem gewissen Gefahrenpotential ausgegangen. Daher wurde eine Allgemeinverfügung mit verschiedenen Regelungen für eine Teilnahme an einer Versammlung erlassen. Sie gilt am Samstag von 08:00 bis 23:00 Uhr in einem begrenzten Bereich der Stadt Freiberg. Dieser wird unter anderem eingegrenzt durch den Meißner Ring, die Eherne Schlange, Zuger Straße, Annaberger Straße und Leipziger Straße. Die Versammlungsbehörde rechnet damit, dass für diesen Tag weitere Versammlungen angezeigt werden beziehungsweise, dass es vor Ort zu Spontanversammlungen kommen wird. Es ist möglich, dass nicht alle Spontanversammlungen in angemessener Frist vor Ort beschieden werden können. „Es besteht daher der Bedarf, wichtige Regelungen zum Schutz der Einwohner und der mit der Versammlungslage befassten Personen im Voraus darzustellen“, heißt es in der Begründung zur Allgemeinverfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regeln nur Teilnehmende der Versammlung betreffen. An diesem Tag nicht zugelassen ist beispielsweise einheitliche schwarze Kleidung, Verkleidungen (sofern nicht zwei Gesichtsmerkmale erkennbar sind), Sturmhauben, schwarze Springerstiefel, Pyrotechnik, Glasflaschen und geschlossenes Marschieren insbesondere im Gleichschritt. Der Landkreis Bautzen hatte vor wenigen Wochen eine ähnliche Allgemeinverfügung erlassen. Für den CSD in Döbeln am 20. September wird ebenfalls eine Allgemeinverfügung geprüft.
Die Verfügung ist im elektronischen Amtsblatt eingestellt.