Vollzug der Bienenseuchenverordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), geändert durch Art. 10 der VO vom 20.12.2005 (BGBl. I S. 3499)
26.10.2017
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen gibt bekannt, dass der am 28. Juli 2017 wegen Amerikanischer Faulbrut in Hetzdorf gebildete Sperrbezirk mit folgenden Ortsteilen der Gemeinde Halsbrücke: Niederschöna, Hetzdorf, Oberschaar, Haida, Erlicht; den folgenden Ortsteilen der Gemeinde Reinsberg: Dittmannsdorf, Steinbach und dem Ortsteil Naundorf der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Nach erfolgter Sanierung sowie Reinigung und Desinfektion der betroffenen Bienenstände ergaben abschließende Untersuchungen keine Hinweise auf das Vorhandensein des Erregers der Amerikanischen Faulbrut im genannten Sperrbezirk.
Mittweida, 26. Oktober 2017
Dr. Markus Richter
Amtstierarzt