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13.12.2021
Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der derzeit geltenden Fassung wird folgendes bekannt gemacht:
Die MICO GmbH mit Sitz in 09569 Oederan, Poststraße 15, beantrage mit Datum vom 11.03.2021 gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Sauerkraut, Fleisch- und Gemüsekonserven durch die Erweiterung der Produktion von Fleisch- und Gemüsekonserven in Verbindung mit der Errichtung einer weiteren Halle.
Das beantrage Vorhaben ist in der Nr. 7.16.2, Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und bedarf daher einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 7 Abs. 2 und 9 Abs. 2 - 4 in Verbindung mit Anlage 3 des UVPG. Diese standortbezogene Vorprüfung führte das Landratsamt Mittelsachsen mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch die beantragte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
Bezüglich der in Nr. 1 der Anlage 3 des UVPG genannten Kriterien zu den Merkmalen des Vorhabens ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das Vorhaben zum Teil auf bereits versiegelter Fläche des bestehenden Betriebes realisiert sowie mehrere bestehende Gebäude innerhalb des Betriebsgeländes zurückgebaut werden sollen. In Summe werden durch den Hallenneubau 641,78 m² neu versiegelt und gleichzeitig durch Rückbaumaßnahmen 756,99 m² entsiegelt. Damit wird ein vollständiger Ausgleich der Flächenversiegelung erreicht.
In ca. 2000 Meter Entfernung vom geplanten Vorhaben befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Flöha- und Lößnitztal“. In ca. 300 Meter Entfernung von vom geplanten Vorhaben befindet sich das Biotop „Parkteiche Oederan“. Eine Betroffenheit der Erhaltungsziele bzw. eine dem Schutzzweck zuwiderlaufende Handlung im Wirkbereich der Maßnahme ist nach aktueller Kenntnislage und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Belastung durch die vorhandene Anlage jedoch nicht festzustellen.
Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde daher nicht festgestellt. Die Feststellung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes nicht selbstständig anfechtbar ist.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Freiberg, den 24.11.2021
gez. Matthias Damm
Landrat