Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

24.03.2020

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

  1. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-Cov-2 über die Regelung des Betretungsverbotes für Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen, die dem Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz unterfallen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe vom 19. März 2020 wird mit Wirkung zum 25. März 2020 widerrufen.
  2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt daher am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gründe:

Zuständigkeit:

Der Landkreis Mittelsachsen ist gemäß § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZuVO) sachlich zuständig. Es ist weiterhin gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auch örtlich zuständig für den Widerruf dieser Allgemeinverfügung.

Zu Ziffer 1 des Bescheides:

Der Freistaat Sachsen hat mit Allgemeinverfügung vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10, Ausgangsbeschränkungen in Sachsen geregelt. Ziffer 3 dieser Allgemeinverfügung spricht ein Betretungs- und Besuchsverbot für die auch in der Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen geregelten Betretungsverbote aus. In Anbetracht dieser Entwicklung hat sich die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen von 19. März 2020 überholt.

Der Widerruf ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. Er ist geeignet, dafür zu sorgen, dass für die Öffentlichkeit klar ersichtlich ist, wie mit Betretungs- und Besuchsverboten umzugehen ist. Der Widerruf ist dafür auch erforderlich. Bei Beibehaltung  der Allgemeinverfügung vom 19. März 2020  wäre für die Bevölkerung unklar, nach welchen Regelungen Betretungs- und Besuchsverbote für Krankenhäuser und die anderen in der Allgemeinverfügung genannten Einrichtungen zu beurteilen wären. Der Widerruf ist auch angemessen. Insbesondere steht auch kein Vertrauensschutz entgegen.

Im Übrigen war der Widerruf auch durch Ziffer 3 Satz 3 der Allgemeinverfügung vom 19. März 2020 bereits vorbehalten, so dass mit dem Widerruf jederzeit zu rechnen war.  

Daher wird gemäß § 1 SächsVwVfG i. V. m. § 49 Abs. 1 VwVfG die unter Ziffer 1 bezeichnete Allgemeinverfügung widerrufen.  

Zu Ziffer 2 des Bescheides:

Die Bekanntgabe durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 4 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe vom 15. Juni 2017 (Bekanntmachungssatzung des Landkreises Mittelsachsen). Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 1 SächsVwVfG i. V. m. § 41 Abs. 3 VwVfG ortsüblich bekannt gemacht. Nach § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG gilt die Allgemeinverfügung am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.    

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html

Freiberg, den 24. März 2020

gez. Matthias Damm                           (Siegel)

Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.

Cookies und verwendete Technologien, die auf dieser Seite verwendet werden

Bitte wählen Sie JA oder NEIN für die betreffenden Kategorien.

Bitte wählen Sie, ob diese Website Cookies oder verwandte Technologien wie Web Beacons, Pixel Tags und Flash-Objekte ("Cookies") wie unten beschrieben verwenden darf. Sie können mehr darüber erfahren, wie diese Website Cookies und verwandte Technologien verwendet, indem Sie unsere untenstehende Datenschutzerklärung lesen.

Funktionale

Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.

Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.

Name Anbieter
Name: Nutzergesteuert
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.

Name: TYPO3 Backend
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.

Analytische Cookies

Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufruft. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.

Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.

Name Anbieter
Name: Matomo Analytics
Anbieter: Landratsamt Mittelsachsen

Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation