Wahljahr in Mittelsachsen beginnt

18.01.2019

Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen für die Wahl des Kreistages Mittelsachsen beim Landratsamt beginnt morgen. Heute wurde die öffentliche Bekanntmachung hierzu im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.

Die Frist läuft bis zum 21. März um 18:00 Uhr. Entsprechend der Bekanntmachung können Parteien oder Wählervereinigungen für jeden der 14 Wahlkreise nur einen Wahlvorschlag einreichen. Dieser darf maximal elf Bewerber enthalten. Vorschläge von Parteien oder Wählervereinigungen, die schon im Landtag oder im Kreistag vertreten sind, brauchen keine Unterstützungsunterschriften. Ansonsten sind pro Wahlvorschlag und Wahlkreis 18 Unterstützungsunterschriften notwendig. „Diese können nur bei der Gemeinde oder der Stadt geleistet werden, wo der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat“, erklärt der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses Peter Schubert. Dort liegen dann die entsprechenden Unterstützungsverzeichnisse aus. „Wählbar ist, wer wahlberechtigt zum Kreistag ist ‒ in der Regel also über 18-jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie Staatsangehörige eines Landes in der Europäischen Union, die mindestens drei Monate in Mittelsachsen wohnen“, so Schubert abschließend.

Die Wahl des Kreistags findet am 26. Mai statt. Gleichzeitig sind die Bürger aufgerufen, ein neues Europäisches Parlament zu bestimmen. Hierfür wurden am 14. Januar in den Tageszeitungen der Region Hinweise für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Die Bekanntmachung wird in der kommenden Ausgabe des Mittelsachsenkuriers veröffentlicht.