Wichtiger Hinweis zur Öffnung von Geschäften

18.12.2020

Seit 14. Dezember sind die meisten Geschäfte in Sachsen geschlossen. Aus aktuellem Anlass nochmal ein Überblick, wer öffnen und was verkauft werden darf.

Die Öffnung von Einkaufszentren und Einzel­ oder Großhandel sowie von Ladengeschäften ist untersagt. Ausgenommen davon sind Telefon­ und Onlineangebote zum Versand oder zur Lieferung.

Erlaubt ist die Öffnung von Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung

Das sind:

  • Lebensmittelhandel,
  • Tierbedarf,
  • Getränkemärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Apotheken,
  • Drogerien,
  • Sanitätshäuser,
  • Orthopädieschuhtechniker
  • Bestatter,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker,
  • Sparkassen und Banken,
  • Poststellen,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs,
  • Verkauf von Weihnachtsbäumen,
  • Tankstellen,
  • Wertstoffhöfe,
  • Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen,
  • Großhandel beschränkt auf Gewerbetreibende,
  • selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbau und Floristikbetriebe. Blumenläden dürfen nicht öffnen. Erlaubt ist der Verkauf nur für Betriebe, die auch selbst Blumen beziehungsweise Pflanzen anbauen.

Insbesondere für Supermärkte und Drogerien gilt: Das Sortiment ist beschränkt auf Waren des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung. Waren, die darüber hinausgehen gehen, dürfen nicht verkauft werden. Der Zugang zu solchen Waren ist abzusperren oder solche Waren sind abzudecken. Die Einhaltung dieser Beschränkung wird durch Ordnungsämter und die Polizei kontrolliert. Verstöße gegen diese Vorschriften werden zur Anzeige gebracht und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.