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18.12.2020
Die Öffnung von Einkaufszentren und Einzel oder Großhandel sowie von Ladengeschäften ist untersagt. Ausgenommen davon sind Telefon und Onlineangebote zum Versand oder zur Lieferung.
Erlaubt ist die Öffnung von Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung
Das sind:
Insbesondere für Supermärkte und Drogerien gilt: Das Sortiment ist beschränkt auf Waren des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung. Waren, die darüber hinausgehen gehen, dürfen nicht verkauft werden. Der Zugang zu solchen Waren ist abzusperren oder solche Waren sind abzudecken. Die Einhaltung dieser Beschränkung wird durch Ordnungsämter und die Polizei kontrolliert. Verstöße gegen diese Vorschriften werden zur Anzeige gebracht und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.