„Wilde Badestellen" besser meiden
08.08.2018
Im Landkreis Mittelsachsen gibt es derzeit nur wenige Naturbadegewässer, welche die Kriterien der Sächsischen Badegewässer-Verordnung erfüllen. Dennoch nutzen viele Menschen immer wieder einheimische Seen, Natur- und Fließgewässern zur Abkühlung. Dem Gesundheitsamt sind diese Gewässer bekannt. Sie werden als „wilde Badestellen“ geführt. Rechtlich gesehen besteht derzeit für das Gesundheitsamt keine Überwachungspflicht. Dennoch können diese Gewässer zur Gefahr für Badegäste werden. Aus diesem Grund werden einige Gewässer davon mindestens einmal jährlich durch das Gesundheitsamt beprobt.
Nicht ohne Grund muss vor der Nutzung solcher Badestellen gewarnt werden. Wird beispielsweise die Sichttiefe von mindestens einem Meter nicht eingehalten, so könnte eine Ursache am zu hohen Algenwachstum liegen. Dies könnte die Folge von zu hohen Nährstoffeinträgen (Phosphor- und Stickstoffverbindungen) durch Niederschläge oder auch aus Kläranlagen sein. Hohe Nährstoffanteile können natürlich Massenentwicklungen von Algen begünstigen. Sollte bei der Massenentwicklung auch die Blaualge (Cyanobakterien) eine Rolle spielen, so könnte das unter Umständen für den Badegast gesundheitliche Folgen haben, denn die Blaualgen-Toxine können Haut- beziehungsweise Schleimhautreizungen hervorrufen.
Die gesundheitserhaltende und -fördernde Funktion des Badens und Schwimmens und ein ungetrübtes Badevergnügen in der Freizeitgestaltung setzen ein sauberes und einwandfreies Wasser voraus. Daher empfiehlt das Gesundheitsamt, dass Badewillige im Landkreis Mittelsachsen auf die Freibäder ausweichen sollten. Das Badebeckenwasser in den Freibädern wird aus hygienischer Sicht täglich durch den Betreiber und mindestens dreimal in der Saison durch das Gesundheitsamt geprüft, hier kann man bedenkenlos das kühle Nass nutzen. Wer sich dennoch in einem „wilden Badegewässer“ abkühlen möchte, sollte sich nach dem Baden, spätestens am Abend, gründlich abduschen. Generell sollte bei einer intensiven Grünfärbung des Wassers, bei geringen oder bei Algenteppiche im Uferbereich vorsorglich auf das Baden verzichtet werden.