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14.08.2024
Als erster Landkreis in Sachsen konnte der Onlinedienst zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste livegeschalten werden. Bei diesem Verfahren verpflichtet sich der Gastgeber oder die Gastgeberin sich zur Kostenübernahme und Sicherung des Lebensunterhaltes für die Aufnahme ausländischer Gäste. Dazu erklärt er seine Bereitschaft und das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber der Ausländerbehörde. Entwickelt wurde die elektronische Antragstellung vom Land Hessen. Dabei handelt es sich um die erste volldigitale Antragstellung. Das heißt, von der Online-Authentifizierung mit höchstem Vertrauensniveau über die Online-Bezahlfunktion bis hin zur medienbruchfreien Bearbeitung im Fachverfahren.
Der Onlinedienst kann über das Amt24 oder der Internetseite des Landkreises aufgerufen werden. Die Abgabe erfolgt optional mittels „eID (elektronischer Personalausweis)“ für Privatpersonen oder „MeinUnternehmenskonto (Elster-Zertifikat)“ für Gewerbetreibende, Unternehmen etc., sodass ein Gang zur Behörde nicht mehr notwendig ist. Die Onlinebezahlung ist mittels Kreditkarte (Mastercard/VISA) und giropay möglich.
Nach Prüfung des Sachverhaltes durch die Ausländerbehörde wird bei vorheriger Nutzung der eID und bei positivem Ergebnis, die Verpflichtungserklärung per Post zugestellt und der Fall ist abgeschlossen. Der Postweg ist notwendig, weil der Rückkanal zur elektronischen Bescheid- bzw. Urkundenzustellung rechtlich und technisch noch nicht bereitsteht. Hier bedarf es auf Bundes- sowie Landesebene noch Entscheidungen.
Wurde die Authentifizierung via eID oder Elster nicht genutzt, bleibt die Vorsprache in der Ausländerbehörde erforderlich zur Abgabe der Unterschrift.
Ab sofort können Arbeitgeber, die eine ausländische Fachkraft oder einen ausländischen Auszubildenden (außerhalb der EU) einstellen wollen, einen Antrag auf das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren online stellen. Durch das Verfahren kann mit Unterstützung der Ausländerbehörde das Visumverfahren bis zur Einreise der ausländischen Beschäftigten deutlich verkürzt werden.
Der Online-Antrag ist auf der Internetseite des Landratsamtes oder über das Serviceportal Amt24 zu finden. Eine Authentifizierung ist nicht nötig, allerdings müssen Ausweisdokumente im Laufe des Antrags hochgeladen werden. Welche weiteren Unterlagen nötig sind, wird im Verfahren erklärt.
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