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Das Markterkundungsverfahren (MEV) dient zur Sicherstellung des Vorrangs eines privatwirtschaftlichen Ausbaus im angestrebten Fördergebiet. Durch die Abfrage der konkreten Versorgungslage, der vorhandenen Netzinfrastrukturen und der Ausbauabsichten des Marktes wird das förderfähige Gebiet adressgenau erfasst.
Das nicht Erreichen der entsprechenden Aufgreifschwelle fließt neben weiteren Aspekten in die Planung des geförderten Breitbandausbaus ein und bildet für den Landkreis die Grundlage der Ausbauprojekte (Cluster).
Laufzeit des aktuellen Markterkundungsverfahrens:
Beginn: 31. Mai 2024, 18:00 Uhr
Ende: 26. Juli 2024, 18:00 Uhr
Aufgrund des neuen Förderaufrufs der Gigabit-RL des Bundes 2.0 in der Änderungsfassung vom 30. April 2024 führt der Landkreis ein erneutes Markterkundungsverfahren projektspezifisch in Teilgebieten des Landkreises durch.
Markterkundungsgebiet:
Hinweise und Erläuterungen für die im Landkreis Mittelsachsen tätigen Telekommunikationsunternehmen
Das Markterkundungsverfahren (MEV) dient zur Sicherstellung des Vorrangs eines privatwirtschaftlichen Ausbaus im angestrebten Fördergebiet. Durch die Abfrage der konkreten Versorgungslage, der vorhandenen Netzinfrastrukturen und der Ausbauabsichten des Marktes wird das förderfähige Gebiet adressgenau erfasst.
Das nicht Erreichen der entsprechenden Aufgreifschwelle fließt neben weiteren Aspekten in die Planung des geförderten Breitbandausbaus ein und bildet für den Landkreis die Grundlage der Ausbauprojekte (Cluster).
Laufzeit des aktuellen Markterkundungsverfahrens:
Beginn: 6. Juni 2024,18:00 Uhr
Ende: 6. Juli 2024,18:00 Uhr
Aufgrund des neuen Förderaufrufs der Gigabit-RL des Bundes 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 führt der Landkreis ein erneutes Markterkundungsverfahren projektspezifisch in Teilgebieten des Landkreises durch.
Markterkundungsgebiet:
Hinweise und Erläuterungen für die im Landkreis Mittelsachsen tätigen Telekommunikationsunternehmen