Kein Schreiben zum Glasfaserausbau erhalten? Das können die Gründe sein.

06.08.2026

Im Zusammenhang mit dem laufenden Glasfaserausbau erreichen den Landkreis derzeit vermehrt Anfragen von Bürgern, die bislang kein Anschreiben zum geplanten Ausbau erhalten haben. Dafür kann es unterschiedliche Ursachen geben.

Grundsätzlich erfolgt der Versand der Informationsschreiben zeitversetzt. Zudem sind nicht alle Grundstücke Bestandteil des aktuellen Förderverfahrens. Ob eine Adresse für den Glasfaserausbau vorgesehen ist, können Eigentümer in der Breitband-Karte des Landkreises prüfen.

1.Adresse ist einem Ausbauprojekt zugeordnet

Ist Ihre Adresse in der Breitband-Karte einem Ausbauprojekt zugeordnet, wird vor Beginn der Bauarbeiten ein Informationsschreiben an den Eigentümer versandt. 

Sollte trotz Zuordnung kein Brief eingegangen sein, empfiehlt der Landkreis, sich direkt an das für den Ausbau zuständige Telekommunikationsunternehmen zu wenden. Welches Unternehmen verantwortlich ist, lässt sich anhand der Farbmarkierung des jeweiligen Symbols in der Breitband-Karte erkennen.'

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die erforderliche Grundstücksgestattung auch ohne vorheriges Anschreiben abzugeben. Hierfür können Eigentümer die Verfügbarkeits-prüfung auf der Internetseite des jeweiligen Ausbauunternehmens nutzen.

Eins energie

Mitteldeutsche IT

Telekom

2.Adresse ist nicht für den Ausbau vorgesehen

Ist Ihre Adresse in der Breitband-Karte nicht markiert, gehört die Adresse derzeit nicht zum geförderten Glasfaserausbau.

In diesem Fall bittet der Landkreis darum, die notwendigen Unterlagen zur Prüfung einzureichen. Erforderlich ist ein Schreiben der jeweiligen Kommune, aus dem die offizielle Zuordnung der Hausnummer zum Flurstück hervorgeht. Dieses kann per E-Mail an die zuständige Cluster-Adresse gesendet werden, beispielsweise an cluster-g@breitband-mittelsachsen.de.

Nach Eingang der Unterlagen wird das Anliegen im Ticketsystem des Landkreises erfasst und geprüft. Im Anschluss erhalten die Antragstellenden eine Rückmeldung zum weiteren Prozedere.