Umgang mit Beschädigungen bei Verlegungen und Installationsarbeiten auf privaten Grundstücken

25.06.2026

Eine Schadensregulierung kann ausschließlich zwischen Verursacher und Geschädigtem erfolgen, im konkreten Fall zwischen dem Grundstücks- und Hauseigentümer sowie dem ausbauenden Unternehmen. Das schließt die Tätigkeiten von Subunternehmen und Dienstleistern, welche im Auftrag der Ausbauunternehmen tätig werden, mit ein.

Der Landkreis bietet als alternativen Service allen Bürgern des Landkreises seit 2022 die Einbringung von Schadensmeldungen über das Ticketsystem im Internetportal des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de/breitband

Variante 1 - Direktkontakt zum ausbauenden Unternehmen

Eins energie in sachsen
E-Mail: breitband@eins.de
Telefon: (0371) 525 555 5

E2net GmbH
E-Mail: info@e2net.de
Telefon: (03735) 769 609 3

Mitteldeutsche IT
E-Mail: info@mitteldeutsche-it.de
Telefon: (0341) 200 990 0

Telekom
E-Mail: vollglas@telekom.de
Telefon: (0800) 330 759 9

Variante 2 - Schadensmeldung über das Ticketsystem des Landkreises - schadensmanagement@breitband-mittelsachsen.de 

  • Anfragen werden an die betreffenden Unternehmen weitergeleitet. Sie erhalten eine Bearbeitungsnummer per Mail.  Antworten Sie auf diese oder tragen Sie diese in der Überschrift mit ein, ordnet das Ticketsystem diese automatisch der ursprünglichen Anfrage zu. Es ist hilfreich diese zur weiteren Klärung immer mitzuführen.
  • Über die cluster-Adresse (z.B. cluster-g@landkreis-mittelsachsen.de) können Sie auch sonstige Anfragen an den Landkreis zum Förderprojekt richten.
  • Es werden folgenden Angaben per Mail benötigt:
  • Datenschutzrechtliches Einverständnis zur Weiterleitung Ihres Anliegens
  • Beschreibung Bauschaden/Mangel (Fotodokumentation)
  • Name/Adresse
  • ggf. abweichender Ansprechpartner
  • E-Mail-Adresse/Telefonnummer
  • Per Telefon über 03731 7991406 wäre lediglich eine Erstkontaktaufnahme möglich. Dann legen wir für Sie ein Ticket an. Auf dieses müsste per Mail benötigte Fotos oder Beschreibungen des Schadens nachgereicht werden.

Bitte nehmen Sie davon Abstand, Ihre Anliegen zu Problemen auf privaten Grundstücken an die Stadt/Gemeindeverwaltung heranzutragen. Die Stadt/Gemeindeverwaltung ist für die Problemklärungen im öffentlichen Bereich zuständig.