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Eine wesentliche Aufgabe des Landkreises als Untere Naturschutzbehörde ist der Schutz von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG).
Die Aufgabe des Landkreises als untere Naturschutzbehörde zur Planung und zur Realisierung eines Biotopverbundes basiert auf den rechtlichen Vorgaben des § 21 BNatSchG.
Der Biotopverbund dient der nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie der Wahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger Wechselbeziehungen.
Er baut auf dem Netz der Schutzgebiete und der gesetzlich geschützten Biotope auf.
Im Blickpunkt der Verbundplanung stehen dabei vor allem die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen sowie linienartige und punktförmige Elemente der offenen Landschaft. Dabei sind die naturräumlichen Besonderheiten und die Anforderungen der in diesen vorkommenden Leitarten und Leitbiotope ebenso zu beachten, wie die Anforderungen an die Nutzung der Kulturlandschaft.
Aktuell plant der Landkreis die Erstellung einer Biotopverbundfibel. Anlass, Zielstellung und der methodische Ansatz sind unter Auszug aus der Leistungsbeschreibung der Technischen Universität Dresden (PDF) nachzulesen.
Mit der Erstellung der Biotopverbundfibel hat der Landkreis Mittelsachsen die Technische Universität Dresden, Fakultät Architektur, Institut Landschaftsarchitektur beauftragt. Die Ergebnisse sollen im I. Quartal 2021 vorliegen.