Naturverträgliche Freizeitgestaltung


einen Waldweg säumen große Bäume, zwei Spaziergänger im Hintergrund
Foto: Andrea Funke

Die ortsnahe Erholung und naturverträgliche Freizeitgestaltung erfolgt oft in den schönsten Naturlandschaften Mittelsachsens. In den Naturräumen kommen zahlreiche Pflanzen- und Tierarten vor, die häufig selten und gefährdet und auch vom Aussterben bedroht und daher besonders geschützt sind. Um eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion dieser Gebiete und der hier lebenden Arten zu vermeiden, ist die Kompromissbereitschaft aller Nutzergruppen erforderlich.

Naturverträgliches Wasserwandern

Bootswanderer durchfahren mit ihrem Boot die schönsten Naturlandschaften Mittelsachsens. Nicht nur die Bootswanderer wissen diese einzigartige Natur zu schätzen, auch zahlreiche Pflanzen- und Tierarten, die häufig selten oder besonders geschützt sind, bewohnen diese. Insbesondere die Ufer mit ihrem Bewuchs, die flachen Abschnitte, das Flussbett selbst, flutende Pflanzen und ganz besonders die Sand- und Kiesbänke sind hier besonders wertgebend. Diese Lebensadern unserer Natur gilt es daher zu schützen.

  • Starten Sie Ihre Tour nur mit ausreichend Wasser unterm Kiel (30 Zentimeter).
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Wasserpflanzen, Ufervegetation sowie Tieren in und am Wasser.
  • Landen Sie an keiner Sand- oder Kiesbank an.
  • Steigen Sie nicht außerhalb der vorgesehenen Ein- und Ausstiege ein oder aus. 

Die Einhaltung dieser Regeln alleine reicht noch nicht aus. Auch der stille, die Natur genießende Bootfahrer stört die am Fluss lebende Tierwelt. Um diese Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten und den störempfindlichen Arten viel Zeit ohne jegliche Störung durch Bootfahrer zu bieten, sollten die Touren nur in bestimmten Zeitfenstern gestartet werden. Für den Landkreis Mittelsachsen wurden folgende Zeitfenster für die zum Wasserwandern im Landkreis Mittelsachsen geeigneten Flussabschnitte festgelegt:

Start der Tour auf der Zwickauer Mulde: 

  • in Wechselburg nur zwischen 10:00 Uhr und 11:30 Uhr beziehungsweise zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr,
  • und in Rochlitz zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr beziehungsweise zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr starten.

Start der Tour auf der Freiberger Mulde:

  • in Fischendorf nur zwischen 09:30 Uhr und 11:00 Uhr und zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr starten.
  • Für Klosterbuch gibt es derzeit noch keine Festlegungen. Wenn die beiden Leisniger Wehre planmäßig für Bootfahrer überwindbar gestaltet werden, wird es auch hier vorgeschriebene Einstiegszeiten geben. 

Halten sich alle an diese Regeln, werden Tiere und Pflanzen weiterhin unsere schönen Flüsse besiedeln können.

Faltblatt Wasserwandern (PDF)
Zwickauer Mulde – Einstiegsstelle Wechselburg (PDF)
Zwickauer Mulde – Einstiegsstelle Rochlitz, Sörnziger Weg (PDF)
Zwickauer Mulde – Einstiegsstelle Rochlitz, Uferstraße (PDF)
Freiberger Mulde – Einstiegsstelle Fischendorf (PDF)

Naturverträglicher Motorsport

Motorsport, hierzu zählen auch das Motocross-, Enduro- und Quadfahren sowie das Motorschlittenfahren, gehört zu den aktuell boomenden Outdoorsportarten. Die Ausübung des Motorsportes erfolgt dabei sehr oft in Naturräumen und Landschaften mit dem Vorkommen zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, die häufig selten und gefährdet und auch vom Aussterben bedroht und daher besonders geschützt sind. Diese Arten sind gegenüber Störungen durch Befahrung und Lärm oftmals besonders empfindlich und können durch die mit dem Motorsport verbundenen Auswirkungen in ihrem Bestand gefährdet  und verdrängt werden. Bewaldete Gebiete stellen zudem in der Regel Wildeinstandsgebiete dar. Um eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion dieser Gebiete und der hier lebenden Arten zu vermeiden, ist die Beachtung des Wegegebotes in diesen Gebieten unbedingt erforderlich. Die Nichtbeachtung der Einschränkung auf dafür vorgesehene Wege führt zudem zur Beeinträchtigung anderer Freizeitsportler, sonstiger Erholungsuchender und von Naturfreunden, die zu Fuß oder als Wanderer und im Winter als Langläufer unterwegs sind. Darüber hinaus kann das Befahren auf nur unzureichend befestigten Wegen zu gravierenden Boden- und Erosionsschäden führen. Um die unterschiedlichen Nutzungsinteressen ohne Beeinträchtigungen anderer und von Natur und Landschaft ausüben zu können ist von allen Beteiligten Kompromissbereitschaft erforderlich.

weitere Hinweise der unteren Naturschutz- und Forstbehörde (PDF)

 

Naturverträgliches Bouldern und Felsklettern

Bouldern und Felsklettern gehören zu den Trendsportarten im Outdoorbereich. Die Nachfrage nach entsprechenden Angeboten und Betätigungsorten steigt stetig. Öffentlich-rechtlich erfolgt es auf der Grundlage des allgemeinen naturschutzrechtlich normierten Betretungsrechtes der Landschaft.

Merkblatt zum naturverträglichen Bouldern und Felsklettern (PDF)