Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 24/2024e vom 04. März 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Zweckverband Kriebsteintalsperre


Bekanntmachung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre über die öffentliche Auslegung der bestätigten Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024


Mit Bescheid vom 16.02.2024 wurde durch die Landesdirektion Sachsen die Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2024 rechtsaufsichtlich bestätigt. Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO i. V. m. § 58 Abs. 1 Satz KomZG ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre für das Wirtschaftsjahr 2024

Aufgrund von § 58 SächsKomZG in Verbindung mit § 74 SächsGemO wurde am 13.12.2023 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

 

     Erträge       Aufwendungen
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan   TEUR 1.647 TEUR  1.647
B) den Einzahlungen und Auszahlungen im Liquiditätsplan    
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit   TEUR 74
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit     TEUR - 2.520
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit     TEUR  2.303
C) einem voraussichtlichen Jahresergebnis in Höhe von     TEUR  0
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen        TEUR  0

 

§ 2 Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                                                                             TEUR 291

§ 3 Umlage

Gemäß § 60 SächsKomZG sowie §§ 19 und 20 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre sowie dem Beschluss der Verbandsmitglieder vom 13.12.2023 wird eine Umlage für den Verlustausgleich in Höhe von TEUR 370 erhoben.

Der Haushalt und der Wirtschaftsplan 2024 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 16.02.2024 ohne Auflagen bestätigt.

 

Kriebstein, den 29.02.2024

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre

Die bestätigte Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2024 liegen vom

                                        06.03.2024 bis 14.03.2024

zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre in der Zeit von

                                        8.00 Uhr bis 15.00 Uhr aus.

Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Absprache möglich.

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre