Gewässerunterhaltung

Gewässerunterhaltung

Allgemeine Informationen

Eine nachhaltige Gewässerunterhaltung dient:

  • der Gewährleistung eines möglichst schadfreien Wasserabflusses im Siedlungsbereich, aber gleichzeitig auch
  • dem Erhalt und der Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen.

Als Grundsatz gilt daher:

Nur so viel wie wasserwirtschaftlich erforderlich und so wenig wie möglich.

Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung ist die jeweilige Gemeinde oder Stadt verantwortlich, für die Gewässer I. Ordnung und Grenzgewässer die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV).

Im Landkreis Mittelsachsen zählen zu den Gewässern I. Ordnung die Bobritzsch, Chemnitz, Flöha, Freiberger Mulde, Gimmlitz unterhalb der Talsperre Lichtenberg, Große Lößnitz, Striegis, Jahna unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens Mochau, Zschopau, Zwickauer Mulde und die Revierwasserlaufanstalt Freiberg. Alle übrigen Fließgewässer sind grundsätzlich Gewässer II. Ordnung. Keiner Ordnung gehören künstliche Gewässer an, soweit sie nicht in Anlage 3 des SächsWG einer Gewässerordnung zugeordnet sind.

MEHR INFORMATIONEN:

Zuständigkeiten

Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4006
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.