Öffentliche Zustellung


Öffentliche Zustellung nach § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist.

Seit 1. Juli 2023 erfolgt die Öffentliche Zustellung im Landratsamt Mittelsachsen durch Veröffentlichung mit Namen und zuletzt bekannter Anschrift im Internetauftritt. 


Öffentliche Zustellungen des Landratsamtes Mittelsachsen