Bootsfahrten, Tauchsport und sonstige Gewässernutzungen

Bootsfahrten, Tauchsport und sonstige Gewässernutzungen

Allgemeine Informationen

Für Gewässernutzungen mit motorangetriebenen Booten, für kommerzielle und organisierte Bootsfahrten (Wasserwandern), die Durchführung von Wassersportveranstaltungen (zum Beispiel Kanuregatta) sowie die Ausübung des Tauchsports mit technischen Hilfsmitteln (wie Druckluftflaschen) sind wasserrechtliche Gestattungen gemäß § 5 Abs. 3 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) durch das Landratsamt Mittelsachsen als untere Wasserbehörde erforderlich. 

WEITERFÜHRENDE iNFORMATIONEN 

Zuständigkeiten

Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4006
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Kontakte:
Region Freiberg

Danny Köpke
Telefon: 03731 799-4002
danny.koepke[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Freiberg

Patrice Wegerdt
Telefon: 03731 799-4176
patrice.wegerdt[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Mittweida

Christiane Berger
Telefon: 03731 799-4166
christiane.berger[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Mittweida

Tina Praski
Telefon: 03731 799-4068
tina.praski[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Döbeln

Claudia Berthold
Telefon: 03731 799-4016
claudia.berthold[at]landkreis-mittelsachsen.de

Region Döbeln

Robin Oswald
Telefon: 03731 799-4138
robin.oswald[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Die wasserrechtliche Gestattung ist schriftlich und unterschrieben beim Landratsamt Mittelsachsen als untere Wasserbehörde zu beantragen. Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung, in Papierform unter der zentralen Postadresse und einzureichen. Zusätzlich können die Antragsunterlagen in digitaler Form eingereicht werden.

Formulare / Online-Dienste

Kosten

Die Kosten für eine wasserrechtliche Gestattung richten sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und dem Neunten Sächsischen Kostenverzeichnis.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.