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Die Aufgaben und die Stellung des Rechnungsprüfungsamtes sind in der Landkreisordnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen im Abschnitt 4 – Prüfungswesen und in der Verordnung über das kommunale Prüfungswesen Doppik – geregelt. Dem Rechnungsprüfungsamt obliegt im Rahmen der internen Revision (örtliche Prüfung) insbesondere die umfassende Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises Mittelsachsen. Das Rechnungsprüfungsamt überwacht die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.
Die wahrzunehmenden Aufgaben gliedern sich in
Das Rechnungsprüfungsamt nimmt ferner weitere Aufgaben nach § 106 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung wahr. Der Kreistag übertrug dem Rechnungsprüfungsamt weiterhin die Aufgaben der Rechnungsprüfung von Gemeinden, Zweckverbänden und Vereinen, in denen der Landkreis Mitglied ist, auf deren Anforderung.