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Zur Erledigung dieser Aufgaben obliegt ihm im Rahmen des Grundgesetzes die Selbstorganisation und Selbstverwaltung. Seine Aufgaben erfüllt der Landkreis Mittelsachsen dabei nicht nur in Form der typischen Verwaltungstätigkeit und als Teilnehmer auf dem privaten Markt, sondern auch in Form der wirtschaftlichen Betätigung über seine Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts. Der Landkreis ist an elf Gesellschaften unmittelbar beteiligt.