Allgemeine Informationen
Der Kreistag kann bei öffentlichen Sitzungen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Kreisangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge (im Folgenden auch: Anliegen) zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde).
Diese Möglichkeit können folgende Personen/Personengruppen nutzen:
- wer in einer Gemeinde des Landkreises Mittelsachsen wohnt (Einwohner) oder
- wer im Landkreis ein Grundstück besitzt oder ein Gewerbe betreibt oder
- wer eine Bürgerinitiative vertritt.