Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beantragen

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beantragen

Allgemeine Informationen

Vor dem Beginn von (Bau-) Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen,

  • wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
  • ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
  • ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.

Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig, jedoch nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf.

Zuständigkeiten

Referat Straßenverkehr und Sport

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Das Antragsformular steht nachfolgend zum Download bereit. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es an o.g. Bearbeiter per Post/Fax oder E-Mail. Das Antragsformular ist zwingend vom Antragsteller zu unterschreiben.

Die Genehmigungsbehörde holt gem. VwV-StVO bei der Polizei, Straßenbaulastträger und bei Notwendigkeit Busunternehmen, etc. eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein.

Nach Zugang der notwendigen Stellungnahme und Auswertung dieser, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Verkehrszeichenplan
  • Regelplan
  • Umleitungs- und Beschilderungsplan 

Die Pläne sollten folgende Angaben enthalten:

    • den Straßenabschnitt
    • die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und -anlagen
    • die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
    • die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    • Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen soll

Bei Einsatz einer Lichtsignalanlage sind zwingend die verkehrstechnischen Unterlagen mit einzureichen.

Fristen

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Sperrung zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!

Kosten

Zwischen 60,00 Euro und 260,00 Euro

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.