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Vor dem Beginn von (Bau-) Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen,
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig, jedoch nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf.
Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln
Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3547
strassenverkehr.sport[at]landkreis-mittelsachsen.de
Das Antragsformular steht nachfolgend zum Download bereit. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es an o.g. Bearbeiter per Post/Fax oder E-Mail. Das Antragsformular ist zwingend vom Antragsteller zu unterschreiben.
Die Genehmigungsbehörde holt gem. VwV-StVO bei der Polizei, Straßenbaulastträger und bei Notwendigkeit Busunternehmen, etc. eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein.
Nach Zugang der notwendigen Stellungnahme und Auswertung dieser, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.
Die Pläne sollten folgende Angaben enthalten:
Bei Einsatz einer Lichtsignalanlage sind zwingend die verkehrstechnischen Unterlagen mit einzureichen.
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Sperrung zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!
Zwischen 60,00 Euro und 260,00 Euro
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.