Antrag auf Bestimmung des Fahrweges

Antrag auf Bestimmung des Fahrweges

Allgemeine Informationen

Für die Beförderung besonders gefährlichen Güter ist ein Antrag auf Bestimmung des Fahrweges nach § 35a GGVSEB erforderlich. 

Zuständigkeiten

Referat Straßenverkehr und Sport

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Ansprechpartnerin

Gabriele Fischer
Telefon: 03731 799-6291
gabriele.fischer[at]landkreis-mittelsachsen.de

Verfahrensablauf

Das Antragsformular steht nachfolgend zum Download bereit. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es an obengenannten Bearbeiter per Post/Fax oder E-Mail.

Das Antragsformular ist zwingend vom Antragsteller zu unterschreiben.

Die Genehmigungsbehörde holt gemäß der Richtlinie zur Durchführung der GGVSEB die notwendigen Stellungnahmen anderer zuständiger Behörden, bei verschiedenen Be- bzw. Entladeorten zu Ihrem Antrag ein.

Nach Zugang der notwendigen Stellungnahme und Auswertung dieser, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.

Formulare / Online-Dienste

Erforderliche Unterlagen

Hier ist nur der Antrag erforderlich.

Fristen

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Sperrung zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!

Kosten

Zwischen 25,00 Euro und 1.000,00 Euro

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.