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Für die Beförderung besonders gefährlichen Güter ist ein Antrag auf Bestimmung des Fahrweges nach § 35a GGVSEB erforderlich.
Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln
Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3547
strassenverkehr.sport[at]landkreis-mittelsachsen.de
Gabriele Fischer
Telefon: 03731 799-6291
gabriele.fischer[at]landkreis-mittelsachsen.de
Das Antragsformular steht nachfolgend zum Download bereit. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es an obengenannten Bearbeiter per Post/Fax oder E-Mail.
Das Antragsformular ist zwingend vom Antragsteller zu unterschreiben.
Die Genehmigungsbehörde holt gemäß der Richtlinie zur Durchführung der GGVSEB die notwendigen Stellungnahmen anderer zuständiger Behörden, bei verschiedenen Be- bzw. Entladeorten zu Ihrem Antrag ein.
Nach Zugang der notwendigen Stellungnahme und Auswertung dieser, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.
Hier ist nur der Antrag erforderlich.
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Sperrung zwischen 14 Tagen und 4 Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!
Zwischen 25,00 Euro und 1.000,00 Euro
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.