Antrag auf Zulassung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker beantragen

Antrag auf Zulassung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker beantragen

Allgemeine Informationen

Wer berufsmäßig die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben möchte, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. 

Zuständigkeiten

Polizeirecht und Personenstandswesen

Besucheradresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erreichbarkeit des Ansprechpartners:

Telefon: 03731 799-3477

Verfahrensablauf

Antragstellung

  • Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das nachfolgend zur Verfügung gestellte Antragsformular. 

Prüfung der Antragsunterlagen

  • Sind die Unterlagen vollständig und alle Voraussetzungen erfüllt, leitet das Landratsamt Mittelsachsen den Vorgang an das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz zur Kenntnisüberprüfung weiter.

Erteilung der Erlaubnis

  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über das Ergebnis der Überprüfung.
  • Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt, sendet Ihnen das Landratsamt Mittelsachsen die Erlaubnisurkunde und den Bescheid zu.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.