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Wenn Sie sich in einem der folgenden Heilberufe niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (Sächs GDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.
Hinweis! Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer Tätigkeit müssen Sie ebenfalls anzeigen.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus F
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6961
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Anzeige der Aufnahme Ihrer Tätigkeit können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen. Sie müssen folgende Angaben machen:
Das Gesundheitsamt überprüft daraufhin Ihre Anzeige. In der Regel wird Ihnen eine Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige und ein Gebührenbescheid erstellt.
Beachten Sie, dass Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit anzeigen müssen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
gemäß Sächsischem Kostenverzeichnis in der aktuell gültigen Fassung
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.