Allgemeine Informationen
„Zwei Dinge sollen die Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“
Johann Wolfgang von Goethe
Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden (§ 16 Abs. 3 SGB VIII).
Eltern stehen mit der Geburt ihres Kindes vor verschiedenen Fragen und Herausforderungen. So müssen Anträge gestellt werden, ein Kindertagesstättenplatz gesucht und andere finanzielle Belange geklärt werden. In dieser Phase ist es oft hilfreich, die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten und familienfreundlichen Angebote des Landkreises zu kennen. An dieser Stelle setzt unser Angebot in Form eines Willkommensbesuches an.
Sie erhalten Auskünfte zu den Angeboten in der Region sowie Informationsmaterial zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes. Zudem ist Zeit für individuelle Fragen, Anliegen und Wünsche.
In einem vertrauensvollen Gespräch beziehungsweise einer allgemeinen Beratung informieren wir Sie zum Beispiel:
- zu Fragen der Entwicklung und Erziehung des Kindes in den ersten Lebensjahren
- zu familienrelevanten Themen sowie über Schwangerschaft
- zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten im örtlichen Einzugsbereich
- zur Beantragung von Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag usw.
- zur Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsangelegenheiten und Beistandschaften
- zu Fragen wie Sorge- und Umgangsrecht und mehr.
Bei Bedarf vermitteln wir in weitere Hilfsangebote.