Allgemeine Informationen
Für eine sichere Verkehrsführung an Arbeitsstellen auf der Straße oder Gehbahn ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Die Beantragung ist bei folgenden Arbeitsstellen notwendig:
- Aufstellung Container
- Aufstellung Baugerüst
- Aufstellung Umzugslift
- Lagerung Baumaterial etc.
Sollte sich die Arbeitsstelle an einer kommunalen Straße (nicht Bundes-, Staats- oder Kreisstraße) befinden, ist zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO noch eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO bei der zuständigen Stadt-/bzw. Gemeindeverwaltung zu beantragen. An Bundes-, Staats- oder Kreisstraße wird die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Genehmigungsbehörde erteilt.
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.