Allgemeine Informationen
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erteilt werden.
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.